Beurkundungen oder Beglaubigungen können Sie bei Herrn Rechtsanwalt und Notar

oder bei Frau Rechtsanwältin und Notarin

vornehmen lassen.

Notarielle Tätigkeiten

  • Grundstückskaufverträge
  • Grundschuldbestellungen

 

  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenverträge

 

  • Testamente oder Erbverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Erbausschlagungen

 

  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen

 

  • Registeranmeldungen
  • Gesellschaftsverträge