Beurkundungen oder Beglaubigungen können Sie bei
Herrn Rechtsanwalt und Notar
oder bei
Frau Rechtsanwältin und Notarin
Grundstückskaufverträge,
Grundschuldbestellungen,
Eheverträge,
Trennungs- und Scheidungsfolgenverträge,
Testamente oder Erbverträge,
Erbscheinsanträge,
Erbausschlagungen,
Vorsorgevollmachten,
Betreuungsverfügungen,
Patientenverfügungen,
Registeranmeldungen und
Gesellschaftsverträge.